Die tägliche Arbeit der Diakonischen Stiftung Wittekindshof wird sich durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) verändern, neue rechtliche Rahmenbedingungen werden Auswirkungen haben. Wenn dann eine Expertin in Sachen BTHG im Haus ist, spricht man Ängste und Chancen doch direkt an. Wie beim Besuch der Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, die mit dem Bundestagsabgeordneten Stefan Schwartze zu Gast in Bad Oeynhausen war. Lösekrug-Möller ist Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Sie leitete die Arbeitsgruppe "Bundesteilhabegesetz" im Bundestag und nahm auch an den parlamentarischen Beratungen teil.
Sorge um bedarfsgerechte Planung
"Wir haben Sorge, dass Menschen mit Behinderung keine bedarfsgerechte Planung mehr erhalten", sagte der Wittekindshofer Vorstandssprecher Pfarrer Prof. Dr. Dierk Starnitzke. Denn zukünftig soll der Bedarf der Menschen mit Behinderung durch den Kostenträger erkannt werden. Starnitzke befürchtet, dass die Kommunikation zwischen Behörde und Menschen mit Behinderung schwer werden wird. Lösekrug-Möller versicherte, dass Leistungserbringer wie der Wittekindshof aus den Planungen nicht ausgeschlossen seien.
Keine Leistungen streichen
Marco Mohrmann, kaufmännischer Vorstand, betonte, dass Entscheidungen der Kostenträger nicht aufgrund des Geldes gefällt werden dürften. Zu befürchten sei, dass aufgrund des erhöhten bürokratischen Aufwands bei den Behörden die Leistungen bei den Betroffenen zusammengestrichen würden. Reiner Breder, Wittekindshofer Ressortleiter für die Bereiche Arbeit und frühe Biographie, wies darauf hin, dass auch im Arbeitsbereich Standardabsenkungen für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung zu befürchten seien, weil künftig so genannte "andere Anbieter" alternativ zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze anbieten könnten, allerdings mit wesentlich geringeren Auflagen.
Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen steht auf der Kippe
Ebenfalls thematisiert wurde der NRW-Sonderweg, der derzeit die Beschäftigung von Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen sicherstellt. Doch mit dem BTHG steht diese Sonderlösung für Nordrhein-Westfalen auf der Kippe. Denn es wird ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Leistung vorausgesetzt. "Das ist nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist eine wichtige Aufgabe, die wir aber lösen können", betonte Lösekrug-Möller.
Gute und richtige Ansätze im Gesetz
Sie wünscht sich in den weiteren Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes hinreichend Ruhe: "Wir wollen nicht, dass Beteiligte und Angehörige verunsichert sind. Bedenken von Leistungsträgern kann ich aufnehmen, aber nicht alle zerstreuen." "Wir sehen im BTHG gute und richtige Ansätze. Wir müssen aber nun schauen, wie wir es zusammen mit Politik und Kostenträgern im Sinne der betroffenen Menschen gut umsetzen", sagte Starnitzke abschließend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung "Wittekindshof gibt konstruktive Vorschläge".