Ein Appell für die Freiheit

Menschen mit Behinderung haben aber nicht immer Freiheit erlebt. Darauf ging der Wittekindshofer Vorstandssprecher Prof. Dr. Dierk Starnitzke in seiner Aschermittwochsrede ein: In der NS-Zeit holten die Nationalsozialisten fast 1000 Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Wittekindshof ab und brachten sie in staatliche Lager. Dort musste etwa die Hälfte von ihnen sterben. "Bis in die 70er-Jahre hat es auch im Wittekindshof Begrenzungen von Freiheit, Wegsperren, ja sogar Gewaltanwendung und Misshandlungen gegeben. Dass das passierte, ist traurig und unentschuldbar", sagte Starnitzke. Umso wichtiger sei es, dass durch die neu eingerichtete Stiftung "Anerkennung und Hilfe" nun das Leid der Menschen, die in den Jahren 1949 bis 1975 Einschränkung von Freiheit und Gewaltanwendung erfahren haben, anerkannt werde und den Betroffenen Unterstützung zukäme.

Freiheitsgedanke ist noch jung

Freiheit für alle Menschen sei in dieser Hinsicht noch "ein junges Pflänzchen, das wir hegen und pflegen müssen, damit es nicht sofort wieder eingeht", so Starnitzke. Der Wittekindshof habe es sich zum Leitmotiv gemacht, "Menschen mit Behinderung dabei zu unterstützen, so selbstbestimmt wie möglich zu leben". Im biblischen Verständnis bedeute Freiheit ein Leben in größtmöglicher Authentizität mit sich selbst.

Neues Bundesteilhabegesetz

Im neuen Bundesteilhabegesetz sehe er den positiven Ansatz, den Wunsch und Willen der Menschen mit Behinderung im Sinne einer möglichst freien und authentischen Lebensführung zu fördern. "Wir sehen aber in dem Gesetz auch Gefahren. Mühsam haben wir in den letzten Jahren Strukturen erarbeitet, in denen wir Menschen bei einer möglichst freien Lebensführung gut unterstützen können. Wir befürchten, dass durch die Vielzahl und Komplexität der neuen gesetzlichen Regelungen diese Strukturen zerstört werden – und dass dadurch Menschen mit Behinderung eben nicht zu einer möglichst freien, selbstbestimmten und authentischen Lebensführung verholfen wird, sondern dass sie sich mit ihren rechtlichen Betreuern im Dschungel der neuen gesetzlichen Bestimmungen verirren."

Appell an alle Gäste: Nicht gegeneinander!

Der Vorstandssprecher appellierte daher an alle Gäste: "Ich bitte Sie deshalb als Vertreter der Kommunen, der Kostenträger, der Förderer, als Angehörige und rechtliche Betreuer, als Mitarbeitende und alle anderen, die in diesem Prozess beteiligt sind, nicht gegeneinander zu wirken. Die freie Lebensführung von Menschen mit Behinderungen zu fördern, muss unser gemeinsames höchstes Ziel sein. Lassen sie uns dafür im Interesse der betroffenen Menschen allesamt gut zusammenarbeiten!"