Hauswohngemeinschaft Glatzer Garten

Anita Krüger spricht nicht viel, aber sie weiß genau, was sie will: zum Beispiel, dass Ingrid Firus beim Kaffeetrinken neben ihr sitzen soll. Die 39-Jährige und die 81-Jährige wohnen seit Anfang Mai im neuen Wohnhaus am Glatzer Garten am Rande des farbenfrohen Burano-Viertels in Espelkamp. Für die Seniorin ist ein großer Wunsch in Erfüllung gegangen: "Ich wollte zurück nach Espelkamp. Hier bin ich auch nach der Flucht als 14-Jährige angekommen. Jetzt wollte ich eine eigene Wohnung. Ich möchte gerne für mich sein", erklärt Firus, die lange in großen Wittekindshofer Wohnhäusern und zuletzt in einer kleinen Wohngemeinschaft in Rahden gelebt hat.

Flexibler Neubau

Anita Krüger lebt in der Nachbarwohnung mit drei anderen Frauen und Männern. "Die Aufbaugemeinschaft hat schon bei den Planungen unsere Wünsche berücksichtigt. Entstanden ist so ein Haus, das wir sehr flexibel nutzen können, je nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner", freut sich Diakon Burkhard Hielscher, der für die Wittekindshofer Wohnangebote im Altkreis Lübbecke verantwortlich ist. Zurzeit sind zwei Doppelappartements durch einen Wanddurchbruch miteinander verbunden und werden als Wohngemeinschaft mit vier Einzelzimmern und Wohn-Esszimmer mit Küchenzeile genutzt. Die anderen neun Personen leben alleine oder zu zweit in ihrem Appartement. Alle gemeinsam können die Wasch- und Trockenräume im Keller und die Gemeinschaftsräume mit Küche und Dachterrasse im Obergeschoss nutzen.

Platz für Gemeinschaft und Rückzug

"In der Hauswohngemeinschaft am Glatzer Garten hat jeder Rückzugsmöglichkeiten, aber wir haben auch Platz, zum gemeinsamen Kochen, Essen und für Freizeitaktivitäten. Damit ist es ein ideales Wohnumfeld auf dem Weg zur Selbständigkeit, aber auch für Menschen beispielsweise mit Autismus-Spektrum-Störungen, denen die Anwesenheit von Mitarbeitenden viel Sicherheit bieten", erklärt Hielscher.

Mehr zur Hauswohngemeinschaft Glatzer Garten lesen Sie in der Pressemitteilung: "Neubau am Glatzer Garten fördert Selbstständigkeit und Inklusion".