Bad Oeynhausen/ Düsseldorf (AM). Karl-Josef Laumann, der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist Hauptredner beim Wittekindshofer Aschermittwochsempfang. Zum Jahresempfang der Diakonischen Stiftung in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen werden am Mittwoch, 14. Februar, 300 geladene Gäste aus Politik, Verwaltung, Sozialwesen, Wirtschaft und Kirchen auf dem Wittekindshofer Gründungsgelände in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen erwartet.
Die grundlegenden Veränderungen in der Behindertenhilfe in den nächsten Jahren werden thematisch im Mittelpunkt stehen. Sie resultieren aus dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), das im Dezember 2016 verabschiedet wurde und schrittweise bis 2023 in Kraft treten wird. Durch das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, wie das BTHG offiziell heißt, soll die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland besser umgesetzt werden.
Umsetzung des BTHG in NRW
Der Wittekindshofer Vorstandssprecher Pfarrer Professor Dr. Dierk Starnitzke hat Minister Laumann darum gebeten hat, in seiner Rede die konkrete Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen vorzustellen. „Das ist ein Thema, das nicht nur Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und rechtlichen Betreuer tangiert, sondern jede Kommune und andere Kostenträger wie Pflege- und Krankenkassen. Menschen mit Behinderung leben wohnortnah in allen Städten und Gemeinden, die zukünftig auch direkt für existenzsichernde Leistungen zuständig sind“, erklärt Starnitzke mit Hinweis darauf, dass die Behindertenhilfe in Zukunft nicht mehr der Sozialhilfe untergeordnet ist.
„Wir begrüßen, dass das BTHG das Wunsch- und Wahlrecht und damit die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung grundsätzlich stärkt. Das darf aber nicht nur für Menschen gelten, die ihre Rechte geltend machen können. Auch Menschen, die nicht lesen, schreiben oder mit Worten sprechen können, dürfen bei der praktischen Umsetzung des BTHG nicht ausgeschlossen werden. Auch die Perspektive von Menschen mit schwerster Behinderung muss beachtet werden“, betont Starnitzke.