Am Donnerstag (22. September) hat der Bundestag in erster Lesung und am Freitag der Bundesrat den Regierungsentwurf für das Bundesteilhabegesetz gelesen. Der Wittekindshofer Vorstandssprecher Pfarrer Professor Dr. Dierk Starnitzke begrüßt das Gesetz als "einen echten Fortschritt bei der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung". In einem Brief an die Bundes- und Landtagsabgeordneten an allen Wittekindshofer Standorten zwischen Rahden und Oberhausen fordert Starnitzke aber auch wesentliche Veränderungen, weil Menschen mit schwerstmehrfacher und geistiger Behinderung mit ihren spezifische Bedarfen nicht hinreichend im Gesetzentwurf berücksichtig seien.
Gesetzentwurf schließt Menschen aus
Der Theologe warnt davor, dass Menschen von Leistungen des Gesetzes ausgeschlossen bleiben, obwohl sie einen sehr hohen Unterstützungsbedarf haben, weil sie nur in einem oder zwei Lebensbereichen Unterstützung brauchen.
Mehr Komplexität und Bürokratie
Starnitzke betont, dass durch das geplante Gesetz die Komplexität und der Bürokratieaufwand deutlich steigen: "Gerade Menschen mit geistiger Behinderung werden überfordert sein. Geldmittel, die für den enormen Anstieg der Verwaltungskosten benötigt werden, werden in der direkten Unterstützung von Menschen mit Behinderung fehlen", erklärt Starnitzke.
Abdrängen in die Pflegeversicherung
Erheblichen Handlungsbedarf sieht der leitende Wittekindshofer Theologe bei der Abgrenzung zwischen Leistungen der Behindertenhilfe und der Pflegeversicherung: "Menschen mit Behinderung dürfen nicht in die Pflege abgedrängt werden, denn dann verhindert das Gesetz Teilhabe, die ja eigentlich durch das Gesetz gefördert werden soll", erklärte Starnitzke.
Ausschluss von der Arbeitswelt
Für Starnitzke ist es unvereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention, dass die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen weiterhin an den die Bedingung geknüpft werden soll, "dass ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" erbracht werde. Die Bedingung müsse gestrichen werden, weil sie Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf aus den Werkstätten und damit von der Teilhabe am Arbeitsleben ausschließt.
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